Patientenverfügung digital und schnell online erstellen

Schön, dass Sie sich dazu entschieden haben, bei MEAVIA Ihre Patientenverfügung online erstellen zu lassen.

Dauer der Erstellung ca. 15-20 min.

Schritte

Das ist unser Ansatz!

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Sie behandelnden Arzt/Ärztin, das Pflegepersonal oder sonstige Menschen, die Sie in dieser letzten Lebensphase medizinisch versorgen. Es ist daher wichtig, auf das hinzuweisen, was Ihnen wichtig ist. Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Arzt/die Ärztin eine Patientenverfügung nur dann berücksichtigen , wenn er/sie sich sicher ist, dass der Ersteller der Patientenverfügung sich mit individuellen Krankheits- und Behandlungssituationen auseinandergesetzt hat. Deshalb werden wir uns jetzt nachfolgend zusammen mit solchen Situationen beschäftigen und umfassend festlegen, was Sie in bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen wollen und was nicht.

Videoerklärung
Andreas Abel Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Mein Formulierungsvorschlag

Wenn mein Leben sich dem Ende nähert und wenn ich nicht in der Lage sein sollte, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so sollen meine Wünsche, Werte, Hoffnungen und Verfügungen Grundlage der zu treffenden Entscheidungen sein und nicht das, was medizinisch und technisch machbar ist. Der ggf. von mir in meiner Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte, die mich betreuenden Ärztinnen und Ärzte, Pflegenden und nächsten Angehörige sollen sich auch nicht daran orientieren, was andere Menschen oder was sie selbst für sich in vergleichbaren Situationen wünschen. Vor allem wünsche ich, dass der natürliche Sterbeprozess und zum Tode führende Krankheiten im Endstadium akzeptiert werden.

Abfrage Ihrer Wünsche, Werte und Hoffnungen

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Rund 80 Prozent aller Menschen sterben an einer chronischen Erkrankung. Ärzte, vor allem aber Patienten überschätzen die ihnen verbleibende Lebenszeit zum Teil deutlich, das trifft vor allem auf Patienten mit chronisch-neurologischen Erkrankungen oder Erkrankungen an Herz, Lunge oder Nieren zu. Das führt sehr häufig zu dem trügerischen Gefühl, dass man noch Zeit habe, sich später mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Schlussendlich sind bis zu 70 Prozent aller Menschen in ihren letzten Lebenstagen, Wochen oder gar Monaten nicht mehr selbst zu einer abgewogenen Entscheidung in der Lage. Viele Bevollmächtigte kennen die Wünsche der Betroffenen nicht, da über schwere Krankheit, Sterben und Tod ungern gesprochen wird. Wenn wir Ärzte keine Information über Behandlungswünsche haben, sind wir gehalten uns im Zweifel immer für das Leben zu entscheiden und das bedeutet dann z.B. auch eine Maximaltherapie auf einer Intensivstation, angeschlossen an viele Schläuche und einen großen Maschinenfuhrpark, um mit allen medizinischen Mitteln zu versuchen, ein Sterben zu verhindern.

Prof. Dr. Sven Gottschling

Prof. Dr. Sven Gottschling

Palliativmediziner


Anwendungsbereich

Wann soll der Arzt die Patientenverfügung anwenden?

Bei den nachfolgenden Fragen befassen wir uns damit, in welchen Krankheitssituationen Ihr Leiden nicht künstlich verlängert werden und stattdessen die Patientenverfügung angewandt werden soll. Einfach ausgedrückt: ab welchem Erkrankungsgrad ist es Ihnen lieber zu sterben als weiterzuleben. Welche konkreten lebensverlängernden Maßnahmen Sie nicht mehr wünschen, definieren wir später zusammen.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Sterbeprozess

Anwendung im Sterbeprozess

Bei dieser Lebenssituation handelt es sich um den klassischen Anwendungsfall einer Patientenverfügung. Gerade, wenn Sie bereits dem Tod nahe sind, der Arzt Sie aber nicht mehr zu Ihren Wünschen befragen kann, ist die Anwendung der Patientenverfügung für den Arzt und Ihre Angehörigen eine große Entlastung. Es soll nichts mehr unternommen werden, was den natürlichen Sterbeprozess nur verlängern würde. Der Arzt muss bei fehlender Patientenverfügung entscheiden, ob er bestimmte Maßnahmen, die möglich sind, aber letztlich nicht mehr zu einer Verbesserung Ihres Zustands führen, durchführt. Wenn er in diesem Fall Ihre Patientenverfügung zur Hand nehmen kann, ist allen und vor allem Ihnen geholfen.

Andreas Abel Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Beim Sterbeprozess trifft grundsätzlich der behandelnde Arzt die Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen im konkreten Fall medizinisch sinnvoll sind (sogenannte ärztliche Indikation). Hier gilt das Nichtschadens-Gebot, das heißt, Maßnahmen sind nur dann geboten, wenn der zu erwartende Nutzen den möglichen Schaden eindeutig übersteigt. Trotzdem gibt es eine Fülle von Situationen, in denen bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen prinzipiell förderlich sind. Hier ist es außerordentlich relevant und sinnvoll, dass der Arzt Ihre ganz konkreten Behandlungswünsche kennt und sein ärztliches Handeln klar daran ausrichten kann. Grundsätzlich erhält jeder Mensch, der sich gegen lebenserhaltende oder, wie ich es formulieren würde, sterbeverhindernde Maßnahmen ausspricht, selbstverständlich trotzdem eine bestmögliche Zuwendung und Leidenslinderung auch im Sinne einer wirksamen Therapie von Schmerzen oder anderen belastenden Beschwerden.

Videoerklärung
Prof. Dr. med. Sven Gottschling

Prof. Dr. med. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner

Soll Ihr Leiden künstlich verlängert werden, wenn Sie sich unabwendbar im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit oder im Sterbeprozess befinden, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer:

Wenn Patienten ausdrücklich keine lebensverlängernde Maßnahmen wünschen, wird trotzdem grundsätzlich jeder Sie behandelnde Arzt alles daransetzen, eine bestmögliche Kontrolle belastender Beschwerden zu erreichen und damit eine maximale Leidensminimierung anstreben. Es gibt eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen die ganz klar belegen, dass dieses Vorgehen sogar mit einer besseren Lebensqualität und weniger Depressivität verbunden ist. Es konnte ebenfalls nachgewiesen werden, dass es dadurch nicht zu einem früheren Versterben der Betroffenen kommt.

Prof. Dr. Sven Gottschling
Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner


Neurologische Abbauerkrankungen (z.B. Demenz, Schlaganfall)

Rund 1,7 Millionen Menschen sind allein in Deutschland an einer Demenz erkrankt. Bei fortschreitender Demenz schwindet die Fähigkeit, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen und der Situation angepasste Entscheidungen zu treffen. Dadurch schränkt die Krankheit Ihre Möglichkeiten ein, dem Arzt gegenüber Behandlungswünsche oder Einschränkungen so zu äußern, dass er sein Handeln an Ihren Wünschen orientieren kann. Die Patientenverfügung kann somit in diesem Punkt eine zweifache Funktion erfüllen: Die eigenen Behandlungswünsche sind rechtssicher festgehalten. Und Ihre Vorstellungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Demenz. Ich möchte hier lieber den Überbegriff der neurologischen Abbauerkrankung wählen. Das schließt sowohl verschiedene Formen der Demenz ein, als auch zum Beispiel den Zustand nach schwerem Schlaganfall. Ganz klar sind hier nicht leichte Verläufe oder Frühformen gemeint, sondern schwerwiegende Zustände, in denen beispielsweise nahestehende Personen dauerhaft nicht wiedererkannt werden oder eine selbständige Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit nicht mehr sicher möglich ist. Selbstverständlich bleibt auch in diesen Fällen die Gabe notwendiger Medikamente zum Beispiel zur Schmerzkontrolle auf anderem Wege (z.B. als Pflastersystem) gesichert.

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Prof. Dr. Sven Gottschling

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner

Soll Ihr Leiden künstlich verlängert werden, wenn Sie infolge einer neurologischen Abbauerkrankung, z.B. Demenz, geistig verwirrt sind, beispielsweise Familie und Freunde nicht mehr erkennen, und/oder Sie auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage sind, ausreichend Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Was ist, wenn jemand trotz Demenz lebensverlängernde Maßnahmen wünscht? Prinzipiell ist es natürlich möglich, auch im Rahmen einer fortschreitenden neurologischen Abbauerkrankung lebensverlängernde Maßnahme im Sinne einer Ernährungs- und Flüssigkeitstherapie zu wünschen. Hier sollte einem jedoch bewusst sein, dass dies dann entweder über einen Bauchdeckenschlauch oder über eine Gabe in die Vene erfolgen muss. In beiden Fällen fällt das eigentliche Genusserlebnis weg, welches mit Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verbunden ist. Sondennahrung wird häufig schlecht vertragen (Übelkeit, Durchfälle). Und gerade am Lebensende kann ein Überangebot an Flüssigkeit Organfehlfunktionen begünstigen und neue belastende Symptome auslösen (z. B. Atemnot durch Flüssigkeitsansammlung im Bereich der Lungen).

Prof. Dr. Sven Gottschling, Schmerz- und Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner


Wachkoma und ähnliche Zustände

Was ist zu tun, wenn Sie die Fähigkeit, Dinge bewusst wahrzunehmen, verloren haben?

Im Stadium des Wachkomas, ohne offensichtliche Chance das Bewusstsein oder die Fähigkeit zu bewusster Wahrnehmung und Verarbeitung von Sinnesreizen wiederzuerlangen, empfiehlt es sich vorzusorgen. Sie können in Ihrer Patientenverfügung regeln, was der Arzt oder die Ärztin an Behandlungen noch durchführen darf/soll. Die einzelnen Maßnahmen definieren wir später. Dabei muss Ihnen aber auch bewusst sein, dass es nie vollständig ausgeschlossen werden kann, dass die (sehr seltene) Möglichkeit besteht, dass Sie aus diesem Zustand wieder erwachen werden.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Anwendung der Patientenverfügung bei Wachkoma und wachkoma-ähnlichen Zuständen

Im Großhirn sitzt unser Bewusstsein. Beim Wachkoma, auch als Apallisches Syndrom bezeichnet, kommt es bedingt durch sehr schwere Gehirnschädigungen (z.B. durch Unfall oder Sauerstoffunterversorgung) zu einem Ausfall relevanter Funktionen des Großhirns, also unseres Bewußtseins. Das Stammhirn hingegen kann trotzdem weiter funktionieren. Es steuert zum Beispiel die Atmung und Herz-Kreislauf-Funktionen. Bei erloschenem Bewusstsein ist es so möglich, in diesem Zustand (wach aber bewußtlos) bei intensiver Pflege Jahre bis zum Teil Jahrzehnte weiterzuleben.

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Prof. Dr. Sven Gottschling, Schmerz- und Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner

Soll Ihr Leiden künstlich verlängert werden, wenn eine schwere Schädigung lebenswichtiger Organe eintritt, so dass Ihre Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Die Medizin ist keine exakte Wissenschaft und so lässt sich niemals umfänglich und präzise eine Prognose erstellen. Die Chancen, dass nach einer schweren Hirnschädigung noch nach Wochen, Monaten oder Jahren eine relevante Erholung im Sinne einer Kontaktaufnahmefähigkeit oder gewissen Selbstständigkeit wiedererlangt werden kann, sind jedoch äußerst gering.

Prof. Dr. Sven Gottschling

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner


Ihre Entscheidung zum Thema Wachkoma

Allgemeine Anweisungen

Allgemeine Anweisungen an den Arzt

Zunächst sollten Sie festlegen, dass es Ihnen weiterhin wichtig ist, gut gepflegt und versorgt zu werden, dass Mindeststandards an Hygiene gewahrt bleiben und dass sie menschenwürdig untergebracht werden, auch wenn sich ihr Leben dem Ende neigen sollte. Und sie sollten klarmachen, dass Ihnen die Schmerzen mit modernsten medizinischen Maßnahmen (Palliativmedizin) genommen werden sollen.

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Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Mein Formulierungsvorschlag

Sollte eine dieser Situationen eintreten, soll nichts gegen den natürlichen Verlauf des Sterbeprozesses unternommen werden. Ich wünsche menschliche und medizinische Begleitung, insbesondere menschenwürdige Unterbringung und Zuwendung, Stillen von Hunger und Durst, Mund- und Körperpflege. Ich wünsche meine letzten Tage und Stunden in einer mir vertrauten Umgebung zu verbringen, sofern dies mit guter pflegerischer und medizinischer Versorgung vereinbar ist.

Palliative Versorgung und Linderung meiner Beschwerden

Ihre Anweisungen bei Therapien gegen Schmerzen, Atemnot etc.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: der Arzt erkennt, dass Sie unter Schmerzen leiden oder, dass Sie Atemnot haben. Er kann Sie aber nicht mehr fragen, ob Sie damit einverstanden sind, dass er Ihnen diese quälenden Zustände mit starken Schmerzmitteln erleichtert. Es könnte passieren, dass die Ihnen verbleibende Lebensspanne verkürzt wird oder, dass Sie ein künstliches Koma versetzt werden müssen. Wenn Sie in der Patientenverfügung festlegen, dass Sie bereit sind, unerwünschte Nebenwirkungen in Kauf zu nehmen, wenn Sie dadurch keine Schmerzen mehr haben, ist der Arzt auf der sicheren Seite. Er darf die quälenden Zustände weiter behandeln. Ihnen und dem Arzt ist in diesem Fall geholfen.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der modernen Schmerzmedizin können wir Schmerzen am Lebensende in weit über 90 Prozent der Fälle so kontrollieren, dass sie auf ein erträgliches Maß reduziert werden können bei akzeptablen Nebenwirkungen. Das Risiko einer ungewollten Lebensverkürzung durch stark wirksame Schmerzmedikamente ist äußerst gering. Im Gegenteil zeigen viele Studien, dass Menschen bedingt durch den Stress, nicht hinreichend behandelnder Schmerzen verfrüht sterben und dass auch eine hochdosierte Schmerztherapie eher zu einer Lebenszeitverlängerung führt.

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Prof. Dr. Sven Gottschling, Schmerz- und Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner

Wünschen Sie eine wirksame Behandlung quälender Zustände wie Atemnot, Schmerzen, Angst, Unruhe, Übelkeit, Erbrechen, Depression und Schlaflosigkeit?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Viele Menschen haben die Vorstellung, unter Schmerzmedikamenten wie z. B. Opioiden nicht mehr Herr ihrer Sinne zu sein und nicht mehr adäquat mit ihrem Umfeld in Austausch treten zu können. Diese Medikamente können jedoch höchst individuell und quasi stufenlos für jeden Patienten eindosiert werden, sodass in den allermeisten Fällen der Nutzen der Therapie die möglichen Risiken und Nebenwirkungen bei weitem übersteigt. In ganz seltenen Fällen kann es notwendig werden, Patienten mit anderweitig nicht beherrschbaren Symptomen in eine Art kontrollierten Dämmerschlaf zu versetzen. Dies geschieht mit dem Ziel der Kontrolle belastender Beschwerden und nicht mit dem Ziel einer Lebensverkürzung.

Prof. Dr. Sven Gottschling, Schmerz- und Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Schmerz- und Palliativmediziner


Ihre Entscheidung

Wiederbelebung / Organersatzverfahren

Was ist zu tun, wenn lebenswichtige Organe versagen?

Prinzipiell muss ein Arzt Sie wiederbeleben, wenn Ihr Herz-Kreislauf-System versagt. Beim Versagen anderer Organe muss er als Maßnahmen künstliche Beatmung, Dialyse, Operationen und Bluttransfusionen einleiten. In den von uns zuvor definierten Krankheitssituationen würde dies jedoch dazu führen, dass der Sie quälende Zustand künstlich verlängert werden würde. Wenn Sie also keine dieser Maßnahmen mehr wünschen, können Sie es hier Ihrem Arzt bereits jetzt in Ihrer Patientenverfügung mitteilen.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Sollte eine Herz-Kreislauf-Stillstand eintreten, ist es ganz besonders wichtig zu wissen, welche medizinischen und apparativen Maßnahmen noch ergriffen werden sollen. Hierunter versteht man vor allem Maßnahmen und Eingriffe, die Organsysteme kurzfristig ersetzen können oder zu einer Stabilisierung der lebensbedrohlichen Situation beitragen, aber keinen Einfluss auf die Prognose der Grunderkrankung haben.

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Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Wünschen Sie in einer der hier definierten Lebenssituationen, in denen für Sie nur das Leiden verlängert würde, die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung und sog. Organersatzverfahren?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

In lebensbedrohlichen Situationen, wie zum Beispiel einem Herz-Kreislauf-Stillstand, werden Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet. Diese beinhalten eine Herzdruckmassage und eine künstliche Beatmung bis hin zu Einsatz von Herz-Lungen-Maschinen und die Gabe von kreislaufunterstützenden Medikamenten. Kommt es zu einem Nieren- oder Leberversagen, kann ein gerätebasiertes Organersatzverfahren eingesetzt werden (z. B. Blutwäsche, Dialyse). Unter Notfalloperationen werden z. B. eine Operation bei Darmverschluss oder eine Blutstillung bei Organblutungen verstanden. Bluttransfusionen werden bei Blutungen aber auch bei einer Schwäche des Knochenmarks durchgeführt. All diese Maßnahmen dienen dazu, die lebensbedrohliche Situation kurzfristig zu überwinden. Die Prognose der zugrundeliegenden Erkrankung bleibt davon unberührt.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Es wird behauptet, dass ein Mensch, der seinen Lebenswillen verloren hat, sich aber nicht mehr äußern kann, nur durch das Verweigern der Nahrung und Flüssigkeit zum Ausdruck bringen kann, dass er sterben möchte. Der behandelnde Arzt wird jedoch dann eine künstliche Ernährung (über eine Magensonde) einleiten müssen, weil er verhindern muss, dass Sie verhungern oder verdursten. Es sei denn, Sie haben ihm in guten Zeiten in Ihrer Patientenverfügung gesagt, dass Sie in diesen Fällen eine künstliche Ernährung ablehnen. Sie müssen sich also jetzt überlegen, ob Sie künstlich ernährt werden wollen in einer der geschilderten Krankheitssituationen oder nicht.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Es ist völlig normal, dass schwerst- und sterbenskranke Menschen kein Hungergefühl vermelden und dass auch kein Durstgefühl mehr besteht. Das Durstgefühl stimmt auch nicht mit dem Grad der Flüssigkeitszufuhr überein, sondern mit dem Grad der Mundtrockenheit. Das Durstgefühl lässt sich problemlos mit Anfeuchten der Mundschleimhaut lindern. Vielleicht hilft Ihnen folgender Leitsatz: „Menschen sterben nicht, weil sie nicht mehr essen und trinken, sondern Menschen essen und trinken nicht mehr, weil sie sterben.“ Nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnislage führt eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei fortgeschrittener Demenz oder bei Patienten mit einer prognostizierten Lebenserwartung von unter drei Monaten bei anderen Erkrankungen nicht zu einer Lebensverlängerung, Verbesserung der Lebensqualität oder Verhinderung anderweitiger Komplikationen. Wohl kann eine künstliche Ernährung/Flüssigkeitstherapie aber neue leidvolle Symptome, wie z. B. Übelkeit oder Atemnot, auslösen.

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Prof. Dr. Sven Gottschling, Palliativmediziner

Prof. Dr. Sven Gottschling

Palliativmediziner

Wünschen Sie in den zuvor definierten Anwendungsfällen der Patientenverfügung die Unterlassung künstlicher Ernährung, auch die Unterlassung künstlicher Flüssigkeitszufuhr?

Das sollten Sie aus medizinischer Sicht wissen

Um eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitstherapie durchführen zu können, bedarf es einer Sonde im Verdauungskanal, um eine Ernährungs- oder Flüssigkeitstherapie durchführen zu können. In der Regel als Schlauch durch die Nase gelegt oder als Bauchdeckensonde bzw. einen am besten dauerhaft in ein großes Gefäß gelegten Zugang. Darüber hinaus ist ein gewisser technischer Aufwand erforderlich, um diese Ernährungs- oder Flüssigkeitstherapie durchzuführen. Es sollte einem auch bewusst sein, dass ein Flüssigkeitsmangel im Gehirn dazu führt, dass körpereigene Glücksbotenstoffe ausgeschüttet werden, die den Sterbeprozess erleichtern. Am Lebensende angebotene Nahrung und Flüssigkeit kann vom Körper meist nicht mehr vernünftig verwertet werden und ist daher oft eine zusätzliche Belastung.

Prof. Dr. Sven Gottschling

Prof. Dr. Sven Gottschling

Palliativmediziner


Das sollten Sie aus medizinischer Sicht wissen

SONDERFALL: COVID-19 DIAGNOSE („CORONA“)

Die Juristen und die Mediziner streiten darüber, ob es in einer Patientenverfügung einer gesonderten Regelung für eine COVID-Erkrankung bedarf. Denn wenn Sie vor der COVID-Erkrankung gesund waren, haben wir keinen Anwendungsfall der Patientenverfügung. Sie wollen in diesem Fall sicher künstlich beatmet werden, wenn es notwendig wird, damit Sie die Chance auf Ihr früheres Leben erhalten. Anders sieht es sicher aus, wenn Sie Ihr Leben vor der COVID-Erkrankung schon nicht mehr als lebenswert angesehen haben und deshalb bereits jetzt den klaren Wunsch haben, nicht eine quälende künstliche, evtl. wochenlange künstliche Beatmung über sich ergehen lassen zu müssen. Dann können Sie dem Arzt jetzt hier sagen, dass Sie diese Behandlung für sich ausschließen wollen, wenn sich Ihre COVID-Erkrankung in diese Richtung entwickelt.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kann, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Personen, zu schweren Krankheitsverläufen (COVID-19) führen. Entwickelt sich eine akute schwere Lungenentzündung, kann eine intensivmedizinische Behandlung mit Beatmungspflichtigkeit, künstlicher Ernährung, Organersatzverfahren etc. notwendig werden. Da es sich bei COVID-19 um eine prinzipiell heilbare Erkrankung handelt, können schwere Verläufe bei entsprechender Therapie ggf. überstanden werden. Es ist daher besonders wichtig zu wissen, wie Sie sich Ihre Behandlung in dieser besonderen Situation vorstellen.

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Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Welche Behandlung wünschen Sie, wenn Sie an COVID erkranken und eine künstliche Beatmung eingeleitet werden muss?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

COVID-19 ist eine Infektionskrankheit mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Der Krankheitsverlauf ist unspezifisch und kann stark variieren. Die Mehrheit der Erkrankten hat nur milde bis mittelschwere Symptome. Ein Teil der Erkrankten kann eine schwere beidseitige Lungenentzündung mit akutem Lungenversagen erleiden und daran versterben. Die Prognose hängt maßgeblich vom Alter und den Vorerkrankungen der Patienten ab. Eine spezifische Therapie zur Behandlung von COVID-19 gibt es aktuell nicht. Bei schweren Verläufen ist häufig eine Langzeitbehandlung auf Intensivstationen erforderlich, die im Bedarfsfall auch eine künstliche Beatmung und den Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine beinhalten kann. Wie bei anderen Infektionskrankheiten mit Lungenentzündung können längere Genesungszeiten auftreten.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


Widerruf/Einstellung von bereits Eingeleiteten Massnahmen

Darf der Arzt Maßnahmen rückgängig machen, die er bereits eingeleitet hatte?

Sollte ein Arzt an Ihnen in Unkenntnis der Existenz Ihrer Patientenverfügung bereits eine Maßnahme vorgenommen haben (z.B. eine Magensonde gelegt haben), weil er nicht wusste, dass Sie das in Ihrer Patientenverfügung ausgeschlossen haben, ist der Arzt in einem Dilemma: wenn er die Maßnahme rückgängig macht, muss er in Kauf nehmen, dass Sie dann sterben. Er darf das aber dann, wenn Sie ihm erlaubt haben, eine fälschlichwerweise bereits eingeleitete Maßnahme rückgängig zu machen. Ihnen muss also bewusst sein, dass die Entscheidung zum Widerruf einer fälschlicherweise eingeleiteten Maßnahme, die Sie eigentlich nicht mehr wollten, zu Ihrem unmittelbaren Versterben führen kann, z.B. beim Beenden von Wiederbelebungsversuchen.

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Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Darf der Arzt bereits eingeleitete Maßnahmen wieder rückgängig machen, die eingeleitet wurden, als er Ihre Patientenverfügung noch nicht kannte?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Stellen Sie sich vor, Sie werden leblos aufgefunden und das hinzugerufene medizinische Fachpersonal leitet, in Unwissenheit Ihrer Patientenverfügung, Wiederbelebungsmaßnahmen ein und verbringt Sie in ein Krankenhaus. Auch im Krankenhaus werden weitere Maßnahmen eingeleitet, um Sie am Leben zu halten (Beatmung, Organersatzverfahren, u.a.). Wird den behandelnden Ärzten nach Einleitung der Maßnahmen Ihre Patientenverfügung vorgelegt, muss klar geregelt sein, wie sie sich verhalten sollen und was in dieser Situation Ihre Wünsche sind. Denn eine Einstellung der bereits eingeleiteten Maßnahmen kann den Todesprozess beschleunigen.

Andreas Abel

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht


Ihre Entscheidung

Organspende

Wollen Sie Organspender sein?

Ein höchstsensibler Bereich: das Thema Organspende. Aus vielen Beratungsterminen kenne ich die Unsicherheiten, die die meisten Menschen mit diesem Thema verbinden. Ich selbst habe mich mittlerweile entschieden, meine Organe nach meinem Tod zu spenden, nachdem ich im näheren Umfeld erfahren habe, wie lange Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten müssen. Sie sollten dennoch Ihre Entscheidung völlig uneingenommen und individuell treffen. Sie müssen dabei allerdings wissen: Organe können Sie nur dann spenden, wenn bestimmte rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass der unumkehrbare Ausfall Ihrer gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde und Ihre Zustimmung zur Organspende vorliegt. Ihre Entscheidung können Sie einer Patientenverfügung niederlegen. Auch wenn Sie eine Organspende kategorisch ablehnen sollten. Näheres zu den medizinischen Grundlagen erfahren Sie im Folgenden. Auch zu der oft gehörten Frage: “Wer will denn meine Organe noch haben.” Meine Standardantwort: “Lassen Sie das doch den Arzt entscheiden.“

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Erst wenn der Hirntod und Ihre Zustimmung zur Organspende geklärt sind, leitet das Krankenhaus den Organspendeprozess ein. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Prozess von der Feststellung des Hirntods bei der Spenderin oder dem Spender bis hin zum Transport von Spenderorganen zum Empfängerkrankenhaus. Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten eine schwere Hirnschädigung vor und ist ein tödlicher Verlauf absehbar oder besteht bereits der Verdacht auf Hirntod, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Liegt bei Ihnen der Verdacht auf Hirntod vor, wird das komplexe Verfahren zur Feststellung des Hirntods eingeleitet. Die Hirntoddiagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über Ihren Zustand zu erlangen, und wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Bestätigt die Hirntoddiagnose den Verdacht, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch grundsätzlich in Frage kommt.

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Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Möchten Sie nach Ihrem Tod Organspender sein?

Das müssen wir medizinisch auch noch klären

Nur in einem kleinen Zeitfenster ist es bei festgestelltem Hirntod möglich, Ihr Herz-Kreislauf-System mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit Ihre Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Sie haben aber dem Arzt in den zuvor getroffenen Verfügungen gerade untersagt, dass Sie künstlich am Leben erhalten werden. Es geht daher jetzt um die Frage, ob Sie bei festgestelltem Hirntod ausnahmsweise solche Maßnahmen vorübergehend bis zur Entnahme des Organs erlauben. Oder ob Sie auch in Fällen der möglichen Organspende jegliche lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch – auch für den Fall der Entnahme von Organen - ablehnen.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


Entscheidung Intensivmedizin bei Organspende

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Bei einer Organspende müssen viele Verantwortliche eng zusammenarbeiten: Angehörige, Intensivmedizinerinnen und -mediziner, Pflegepersonal, Eilkurierinnen und -kuriere sowie Transplantationschirurginnen und -chirurgen. Ein Organ von der Spenderin oder dem Spender zur Empfängerin oder zum Empfänger zu vermitteln, ist eine medizinische und logistische Herausforderung. Damit diese gemeistert werden kann, muss alles genau gesteuert und organisiert werden. Nachfolgend erhalten Sie weitere Infos zum konkreten Ablauf einer Organspende.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten der Verdacht auf Hirntod vor, wird das komplexe Verfahren zur Feststellung des Hirntods eingeleitet. Die Hirntoddiagnostik dient vorrangig dazu, Sicherheit über den Zustand einer Patientin oder eines Patienten zu erlangen, und wird auch unabhängig von einer Organspende durchgeführt. Bestätigt die Hirntoddiagnose den Verdacht, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organspende medizinisch grundsätzlich in Frage kommt.
Die Organentnahme findet mit der gleichen Sorgfalt statt wie eine Operation am lebenden Menschen.Es wird zunächst geklärt, ob sich die Organe zur Transplantation eignen und kein Risiko für die Empfängerin oder den Empfänger darstellen. Es werden nur Organe entnommen, die zur Spende freigegeben worden sind und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind. Durchschnittlich werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3,3 Organe entnommen. Sobald ein Spenderorgan entnommen wurde, ist es von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Deshalb muss die Zeit zwischen Entnahme und Transplantation möglichst kurz sein.
Die Organentnahme findet mit der gleichen Sorgfalt statt wie eine Operation am lebenden Menschen.Es wird zunächst geklärt, ob sich die Organe zur Transplantation eignen und kein Risiko für die Empfängerin oder den Empfänger darstellen. Es werden nur Organe entnommen, die zur Spende freigegeben worden sind und die medizinisch für eine Transplantation geeignet sind. Durchschnittlich werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3,3 Organe entnommen. Sobald ein Spenderorgan entnommen wurde, ist es von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Deshalb muss die Zeit zwischen Entnahme und Transplantation möglichst kurz sein.


Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bitte hier klicken!


Ihre Entscheidung zur Organspende

Das müssen wir medizinisch auch noch klären

Nur in einem kleinen Zeitfenster ist es bei festgestelltem Hirntod möglich, Ihr Herz-Kreislauf-System mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen künstlich aufrechtzuerhalten, damit Ihre Organe weiterhin durchblutet werden und transplantiert werden können. Sie haben aber dem Arzt in den zuvor getroffenen Verfügungen gerade untersagt, dass Sie künstlich am Leben erhalten werden. Es geht daher jetzt um die Frage, ob Sie bei festgestelltem Hirntod ausnahmsweise solche Maßnahmen vorübergehend bis zur Entnahme des Organs erlauben. Oder ob Sie auch in Fällen der möglichen Organspende jegliche lebensverlängernden Maßnahmen kategorisch – auch für den Fall der Entnahme von Organen - ablehnen.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


Entscheidung Intensivmedizin bei Organspende

Obduktion

Die Frage der Obduktion habe ich jahrelang in meinen Beratungen gar nicht berücksichtigt, schließlich sind Sie dann ja bereits tot. Bislang haben wir uns ja um Situationen gekümmert, in den Sie noch leben. Unsere Mediziner haben mir jedoch glaubhaft versichert, dass die Obduktion in vielen Fällen wertvolle Erkenntnisse über die Ursache für den Tod liefern kann. Den Ärzten ist es dadurch möglich, anderen Menschen mit dieser Erkrankung zukünftig besser helfen zu können Sie können also zu diesem Punkt bereits jetzt Angaben machen, wenn Sie zur Frage der Obduktion Ihres Körpers nach Ihrem Tod klare Vorstellungen haben sollten.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel

Fachanwalt für Erbrecht

Eine klinische Obduktion dient der genauen Todesursachenfeststellung. Oftmals können Ärzte über die tatsächliche Todesursache nur begründete Mutmaßungen anstellen, denn es ist natürlich möglich auch im Endstadium einer Krebserkrankung an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu versterben. Nur durch die Klärung im Rahmen einer Obduktion kommt es zu einer sicheren Klärung der Todesursache. Diese Rückmeldung an den Arzt kann ihm in anderen Behandlungssituationen helfen ggf. andere Entscheidungen zu treffen und so die Therapie bei anderen lebenden Patienten zu verbessern. Die Obduktionsraten in Deutschland gehören zu den niedrigsten in Europa, so dass es im Sinne aller wünschenswert wäre häufiger gesicherte Erkenntnisse zu erlangen

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Prof. Dr. med. Felix Mahfoud, Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner

Darf der Arzt nach Ihrem Tod eine Obduktion durchführen, um Ihre Todesursache exakt festzustellen?

Gerne erkläre ich Ihnen diesen Punkt noch genauer.

Die Obduktion umfasst eine eingehende Untersuchung des Verstorbenen und kann zur Klärung der genauen natürlichen Todesursache durch einen Pathologen erfolgen. Sie ist aus medizinischer Sicht wichtig, um ungeklärte Fragen zu beantworten und die erfolgte Diagnostik und Behandlung zu evaluieren. In Deutschland ist die Quote sehr niedrig, es werden nur ca. 1% aller Leichen obduziert. Neben der Klärung der tatsächlichen Todesursache, kann eine Obduktion auch wichtige Hinweise auf vererbbare Erkrankungen für die Hinterbliebenen liefern und schafft Sicherheit über die Erkrankung und Todesursache. Respekt vor dem Verstorbenen und die menschliche Würde prägen die Untersuchung.

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Prof. Dr. med. Felix Mahfoud

Kardiologe, Intensiv- und Notfallmediziner


KOMPLIMENT: SIE HABEN ES (FAST) GESCHAFFT!

Kompliment

Sie haben sich mit sehr schwierigen Fragen auseinandersetzen müssen. Kompliment. Ihre Entscheidungsfindung ist abgeschlossen. Sie haben uns gezeigt, dass Sie sich intensiv mit allen Fragen rund um das eigene Sterben auseinandergesetzt haben. Damit ist der Grundstein gelegt, eine Patientenverfügung zu erstellen, die den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihre Patientenverfügung für Sie erstellen darf.

Andreas Abel, Fachanwalt für Erbrecht

Andreas Abel Fachanwalt für Erbrecht

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Patientenverfügung digital – darum ist sie so wichtig

Damit unternehmen Sie einen wichtigen Schritt, um sich für den Ernstfall abzusichern. Sie könnten jederzeit durch eine Krankheit oder durch einen Unfall in die Lage kommen, Ihren Angehörigen oder Ihren Ärzten nicht mehr selbst mitteilen zu können, welche Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Durch unsere Patientenverfügung digital haben Sie jedoch die Chance, mit einem rechtssicheren Dokument rechtzeitig für einen solchen Fall vorzusorgen. Wenn Sie bei MEAVIA Ihre Patientenverfügung online erstellen lassen, profitieren Sie von dem umfangreichen Fachwissen unserer Top Berater, denn unsere Patientenverfügung digital wurde von Praktikern für Praktiker entworfen. Jeder Arzt kann diese Patientenverfügung problemlos verstehen und umsetzen.

Patientenverfügung digital erstellen – Ihre Vorteile

Wenn Sie bei MEAVIA Ihre Patientenverfügung erstellen lassen, profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

Die Folgen, wenn Sie keine Patientenverfügung online erstellen lassen

Personen, die keine Patientenverfügung besitzen, erhalten im Ernstfall vom Gericht einen Betreuer, der dann die Entscheidung darüber trifft, welche Behandlungen durchgeführt werden soll oder ob ein Arzt eine Behandlung vornehmen darf. Das kann beispielsweise wichtig sein, falls der Patient eine geistige Behinderung hat oder im Koma liegt. Verwandte oder Partner können diese Entscheidung nicht treffen.

Der Bundesgerichtshof hat zudem in drei verschiedenen Beschlüssen 2016, 2017 und 2018 festgelegt, dass die Patientenverfügung nur dann gültig ist, wenn der Betroffene die konkreten Entscheidungen bereits vorab im Einzelnen festgelegt hat, ohne dass diese unmittelbar bevorstehen. Diese professionelle Beratungsleistung kann Meavia erbringen.

Häufige Fragen

Wo ist die Rechtsgrundlage dafür, eine Patientenverfügung digital erstellen zu lassen?

Die Rahmenbedingungen für die Patientenverfügungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer in § 1901a BGB. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Justiz auf seiner Webseite weitere hilfreiche Informationen veröffentlicht, darunter auch eine Broschüre zum Download. Diese kann jedoch keine professionelle individuelle Beratung ersetzen, sondern nur wichtige Anhaltspunkte liefern.

Welche Beschlüsse des BGH gehen auf die inhaltlichen Anforderungen ein, die zu berücksichtigen sind, wenn Sie die Patientenverfügung online erstellen?

Dabei geht es um folgende drei Beschlüsse: Beschluss vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16), Beschluss vom 8. Februar 2017 (XII ZB 604/15) sowie Beschluss vom 14. November 2018 (XII ZB 107/18). Darin hat der BGH Stellung bezogen zu der Frage, welche inhaltlichen Voraussetzungen die Patientenverfügung erfüllen muss, wenn sie online erstellt wird.

Welche Gültigkeits-Bedingungen müssen erfüllt sein, wenn die Patientenverfügung digital erstellt wird?

Egal, auf welchem Weg die Patientenverfügung erstellt wird, es gelten bestimmte Regeln dafür, dass sie auch wirklich gültig ist: Sie müssen volljährig, also über 18 Jahre alt sein. Sie müssen außerdem einwilligungsfähig sein, also verstehen, welche Folgen sich aus den ärztlichen Behandlungen ergeben können – also beispielsweise lebenslänglich Medikamente nehmen zu müssen, bettlägerig zu sein oder die Sehkraft zum Teil einzubüßen. Sie müssen die Patientenverfügung als Text auf- und unterschreiben.

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