Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten vorgesehen, den eigenen Willen zu verwirklichen und eine Person seines Vertrauens für diese Fragen einzusetzen. Dazu bedarf es eigener Vorsorge in „gesunden Tagen“ – einer sog. Vorsorgevollmacht.
Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten vorgesehen, den eigenen Willen zu verwirklichen und eine Person seines Vertrauens für diese Fragen einzusetzen. Dazu bedarf es eigener Vorsorge in „gesunden Tagen“ – einer sog. Vorsorgevollmacht.