Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die grundsätzlich aus dem Vermögen des Betreuten zu zahlen ist, solange Vermögen vorhanden ist.
Berufsbetreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die grundsätzlich aus dem Vermögen des Betreuten zu zahlen ist, solange Vermögen vorhanden ist.