Wen soll ich bevollmächtigen?

In der Regel können Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Kontrolle über den Bevollmächtigten ausüben. Deshalb sollte eine Vorsorgevollmacht nur an vertrauenswürdige Personen erteilt werden. Dies wird in der Regel der Ehepartner, der Lebensgefährte, ein Freund oder (ein erwachsenes) Kind sein. Es kommen auch, gerade im betrieblichen Bereich, entsprechende Berufsträger wie Steuerberater oder Rechtsanwälte in Betracht. 

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Andreas Abel
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