Keine. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben im Falle von Krankheit oder Unfall keinerlei Rechte gegenüber dem Krankenhaus, Ärzten, Banken oder Behörden. Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhält darüber hinaus keine Einsicht in die Krankenunterlagen und darf keine medizinischen Entscheidungen für den Betroffenen treffen.