Wenn Sie dem Bevollmächtigten eine Generalvollmacht geben, kann der Bevollmächtigte quasi wie ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer handeln und macht damit ein Betreuungsverfahren damit überflüssig. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren ist nicht mehr notwendig. Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass der Bürger eigenständig eine individuelle Entscheidung treffen und eine Person seines Vertrauens für diese Fälle einsetzen kann.
Der Bevollmächtigte kann Vermögensentscheidungen, aber auch Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für den Betroffenen treffen. Eine derartige Vorsorgevollmacht spart den Betroffenen und ihren Angehörigen Ärger und gibt dem Vertrauten die Möglichkeit, alle Dinge für den Kranken zu erledigen. Der Bevollmächtigte entscheidet allein und steht insbesondere nicht unter der Aufsicht des Gerichtes. Das ist zugleich auch das Risiko der Vollmacht: Keine Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Die Vollmacht setzt daher unbedingtes Vertrauen voraus.