Gegenstand der Vorsorgevollmacht können in diesem Bereich sein:
- Gesundheitsfürsorge
- Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim),
- Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten,
- Besuchsrecht am Krankenbett – auch bei intensiv-medizinischer Behandlung,
- möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht in Fragen der Heilbehandlung,
- Übertragung der Entscheidung bei möglichen Transplantationen, soweit rechtlich zulässig,
- die Frage, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen (diese Entscheidung soll allerdings durch eine Patientenverfügung dokumentiert werden).