Der Arzt muss bei Maßnahmen das Nichtschadens-Gebot beachten. Das heißt, Maßnahmen sind nur dann angezeigt, wenn der zu erwartende Nutzen den möglichen Schaden eindeutig übersteigt.
Trotzdem gibt es eine Fülle von Situationen, in denen bestimmte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen prinzipiell angezeigt sind.
Hier ist es außerordentlich relevant und sinnvoll, dass der Arzt Ihre ganz konkreten Behandlungswünsche kennt und sein ärztliches Handeln klar daran ausrichten kann.