Was ist § 181 BGB? Warum soll von diesem Verbot befreit werden?

Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses ist es im Regelfall auch gerechtfertigt, wenn der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften) vollständig befreit wird.

Der Bevollmächtigte kann dann Geschäfte mit sich selbst abschließen, z.B. einen Pflegevertrag o.ä.

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Andreas Abel
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