Verfügt niemand über eine Vollmacht, mit der Sie es ihm erlauben, die betreffende Erklärung in Ihrem Namen abzugeben, gibt es im Falle Ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit nur eins: Das Gericht muss in einem oft zeitraubenden Verfahren einen Betreuer bestellen, der dann für den Betroffenen die Entscheidungen trifft (Betreuungsverfahren).
Ehepartner haben kein Recht, Entscheidungen für ihren nicht handlungsfähigen Partner zu treffen, Kinder dürfen keine rechtlichen Maßnahmen für die Eltern veranlassen. Es muss bei Gericht ein Betreuer bestellt werden, der nicht zwingend aus dem Kreise Ihrer Vertrauenspersonen ausgesucht werden muss.