Das kommt drauf an. Eine Generalvollmacht ist in der Praxis für Sie in der Regel die bessere Lösung.
Es kommen auch beschränkte Vollmachten in Betracht, die sich nur auf bestimmte Rechtsgeschäfte oder Geschäftskreise beschränken (z.B. Rechtsgeschäfte bis zum Wert von 3.000 €). Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Da Sie aber bei der Erteilung der Vollmacht noch gar nicht wissen, für was die Vollmacht im Ernstfall gebraucht wird, ist eine Generalbevollmächtigung die bessere Wahl, die in allen vermögensrechtlichen Situationen hilft.