Wann wird die Patientenverfügung angewandt?

Das entscheiden Sie! Und zwar beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung – in guten Zeiten.

Die Festlegung, in welchen Krankheitssituationen Ihr Leiden nicht künstlich verlängert werden und stattdessen die Patientenverfügung angewandt werden soll, treffen Sie in der Patientenverfügung. Welche konkreten lebensverlängernden Maßnahmen Sie nicht mehr wünschen, definieren Sie. Gerade deshalb sollte die Patientenverfügung auf Sie maßgeschneidert sein.

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Andreas Abel
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