Sollen die bevollmächtigten Personen (z.B. meine Kinder) mich gemeinschaftlich vertreten dürfen?

Es empfiehlt sich aus praktischen Erwägungen nicht, zwei oder mehr Personen einzusetzen, die gemeinschaftlich handeln müssen. Sollten sich diese Personen nicht einig sein, kann dies im besten Fall zu zeitlichen Verzögerungen führen.

Im schlimmsten Fall wird ein gerichtlich bestellter Betreuer bestellt, der sicherlich nicht aus dem Kreis der Personen ausgesucht wird, die sich zuvor ja gerade nicht einig waren, was für Sie das Beste ist.

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Andreas Abel
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