Das Gericht wählt als Betreuer die Person aus, die ihm am geeignetsten erscheint. Das kann, muss aber nicht der Partner oder nächste Verwandte sein. Häufig – z.B. wenn dem Betreuungsgericht der Partner schon zu alt oder die Kinder nicht geeignet erscheinen – werden auch professionelle Fremdbetreuer (Berufsbetreuer, Rechtsanwälte; Sozialarbeiter etc.) eingesetzt, manchmal sogar gegen den Willen der nächsten Angehörigen.
Das Risiko besteht auch bei Unternehmern, wenn das Gericht der Meinung ist, dass keine nächsten Angehörigen in der Lage sind, das Unternehmen zu leiten – es kommt dann meist ein Berufsbetreuer. Der Betreuer entscheidet alle Fragen des Betreuten – ggf. sogar gegen den Willen des Ehepartners oder nächsten Verwandten.